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Finanzlexikon: ex-ante
ex-ante
Ex ante
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ex ante (lat.) ist ein Synonym für "zuvor" oder "aus früherer Sicht". Bei Evaluationen und Befragungen definieren Ex-Ante-Untersuchungen den Zustand vor einer Maßname und untersuchen somit die Ausgangssituation. In der Systemtheorie sind Ex-Ante festgelegte Grössen im Vorhinein festgelegte Grössen (Plangrössen), die erreicht werden sollen.
Auch Juristen verwenden den Begriff häufig, um den Zeitpunkt für die Beurteilung einer bestimmten Situation zu kennzeichnen. Mit ex-ante Beurteilung meint man zum Beispiel, dass für die Beurteilung nur diejenigen Tatsachen herangezogen werden, die schon früher bekannt waren, und sich nicht erst später gezeigt haben. Relevant ist dies z.B. bei der Frage, ob eine Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinne vorliegt. Ein Polizeibeamter kann zu dem Zeitpunkt, in dem er handeln muss, ja nur das berücksichtigen, was er schon weiß. Stellt sich nach dem Eingreifen der Polizei heraus, dass in Wirklichkeit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorlag, spielt dies keine Rolle für die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme, wie es bei einer ex-post Betrachtung der Fall wäre.
Das Gegenteil von ex ante ist ex post.
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